Ihre Unterstützung
Auch Sie können die Gorenflo-Stiftung unterstützen: beispielsweise durch eine einmalige Spende, einen jährlichen Förderbeitrag oder auch durch ein Vermächtnis oder einen Nachlass.
Mit Ihrer Spende oder Zustiftung fördern Sie nicht nur wichtige Projekte, sondern profitieren auch von attraktiven steuerlichen Vorteilen. So können Sie Ihr Engagement für das Gemeinwohl optimal gestalten.
Steuerliche Vorteile einer Spende oder eines Nachlasses an eine gemeinnützige Stiftung
Ihre Unterstützung für eine gemeinnützige Stiftung ist nicht nur ein wertvoller Beitrag für das Gemeinwohl – sie bringt Ihnen auch steuerliche Vorteile
Spenden: Sofort steuerlich absetzbar
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Sie können Ihre Spenden an unsere gemeinnützige Stiftung als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
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Bis zu 20 Prozent Ihres jährlichen Einkommens können Sie so steuermindernd einsetzen. Übersteigt Ihre Spende diesen Betrag, kann der überschüssige Anteil in die Folgejahre übertragen werden
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Für Spenden bis 300 Euro genügt der Kontoauszug als Nachweis beim Finanzamt; ab 300 Euro erhalten Sie von uns eine Zuwendungsbescheinigung
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Im Durchschnitt reduziert sich Ihre Steuerlast um etwa ein Drittel des gespendeten Betrags
Zustiftungen: Langfristig steuerlich begünstigt
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Wenn Sie das Stiftungsvermögen durch eine Zustiftung erhöhen, können Sie zusätzlich zum jährlichen Spendenabzug innerhalb von zehn Jahren bis zu eine Million Euro steuerlich geltend machen – bei Ehepaaren sogar bis zu zwei Millionen Euro
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Dieser besondere Freibetrag kann einmal innerhalb von zehn Jahren genutzt und flexibel auf mehrere Jahre verteilt werden.
Nachlass und Erbschaften: Steuerfrei Gutes bewirken
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Vermögen, das Sie unserer Stiftung im Rahmen Ihres Nachlasses (z.B. durch Testament oder Vermächtnis) zukommen lassen, ist von der Erbschaftsteuer befreit
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Das bedeutet: Ihr gesamter Nachlassbetrag kommt ohne steuerliche Abzüge unmittelbar dem gemeinnützigen Zweck zugute.
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Auch wenn Sie eine Erbschaft erhalten und diese innerhalb von 24 Monaten an eine gemeinnützige Stiftung weitergeben, wird bereits gezahlte Erbschaftsteuer vom Finanzamt erstattet
Vorteile im Überblick
- Steuerliche Abzugsfähigkeit: Bis zu 20 % des Einkommens jährlich, bei Zustiftungen bis zu 1 Mio. Euro (bzw. 2 Mio. Euro bei Ehepaaren) innerhalb von zehn Jahren
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Erbschaft- und Schenkungssteuerbefreiung: Gemeinnützige Stiftungen sind von diesen Steuern vollständig befreit
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Maximale Wirkung: Ihr Beitrag kommt ungeschmälert dem gemeinnützigen Zweck zugute.
Bitte beachten Sie: Die steuerlichen Möglichkeiten hängen von Ihrer individuellen Situation ab. Für eine persönliche Beratung empfehlen wir, Rücksprache mit Ihrem Steuerberater zu halten.